„Für den ersten Eindruck gibt es keine zweite Chance.“ Professionelle Kleidung ist die optische Visitenkarte. Das gilt im Bereich der Pflege, in der Medizin und in der Praxis.
Der erste Eindruck entscheidet, ob Menschen sich professionell betreut und gut aufgehoben fühlen. Entsprechend gewählte Berufsmode ist in der Lage, diesen ersten Eindruck gezielt zu steuern. Die Berufsbekleidung kann kompetent, lebensfroh und positiv wirken. Darüber hinaus dient die Arbeitskleidung in der Pflege zur Infekt- und Unfallprävention.
Die Einrichtungsleitung trägt die Verantwortung für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer.
Es gibt verschiedene Regelungen und Leitfäden, die das Thema „Arbeitskleidung in der Pflege“ betreffen:
Dazu zählen:
Oftmals besteht Unsicherheit, welche Bekleidung in der Pflege (von Pflegekräften oder Ärzten) getragen werden sollte. Die Begriffe „Arbeitskleidung“, „Berufsbekleidung“, „Dienstkleidung“ und „Schutzkleidung“ sind in diesem Zuge voneinander abzugrenzen.
Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese Begrifflichkeiten korrekt verwenden. Sie unterscheiden sich maßgeblich.
Arbeitskleidung wird nicht durch den Arbeitgeber vorgeschrieben. Der Arbeitnehmer entscheidet, welche Arbeitskleidung er trägt. Das können Hosen (Jeans), Pullover, Shirts oder Poloshirts sein.
Die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene e.V. (DGKH) hat entsprechende Bekleidungs-Empfehlungen im „Kleiderpapier“ zusammengefasst. Dieses soll als Arbeits- und Umsetzungshilfe dienen.
Hier ein Auszug:
Unter den Begriff „Berufsbekleidung“ fallen Kleidungsstücke, die in einer Branche üblich sind. Im Bereich der Pflegeberufe sind das Shirts, Poloshirts, Kittel und Berufshosen. Kasacks und Schlupfkasacks aus Baumwolle kommen in unterschiedlichen Farben ebenfalls zum Einsatz.
Die Kosten für die Anschaffung, Reinigung und Erhaltung von Berufs- und Arbeitskleidung werden üblicherweise von den Mitarbeitern getragen.
Dienstkleidung wird vom Arbeitgeber vorgeschrieben. Sie kann in einer bestimmten Farbe angeordnet werden, oder mit einem Logo versehen sein.
Das Tragen von vorgeschriebener Bekleidung in Pflegeberufen kann Nachteile bergen.
Im Arbeits- oder Tarifvertrag wird geregelt, ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer die Kosten für die Anschaffung, Reinigung und Erneuerungen der Dienstkleidung tragen.
Schutzkleidung wird ergänzend zur Arbeits-, Dienst- und Berufskleidung getragen. Sie ist für hygienisches und gefahrloses Arbeiten unerlässlich. Schmierinfektionen sind in Pflegeberufen, in der Medizin und in der Praxis der wahrscheinlichste Infektionsweg.
Zur Schutzkleidung in Pflege, Medizin und Praxis zählen unter anderem:
Das Tragen von Schutzkleidung bewahrt die Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefährdungen und vor Arbeitsunfällen.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben keine Wahlmöglichkeit bezüglich der Schutzkleidung. Sie müssen sich an gesetzliche Regelungen halten.
Der Arbeitgeber trägt bei der Schutzkleidung Sorge für:
Der Pflegealltag kann herausfordernd sein. Höchste Priorität besteht darin, beste Voraussetzungen für das Pflegepersonal zu schaffen. Dazu gehört unter anderem die Auswahl der Bekleidung.
Die richtige Berufsbekleidung in der Pflege trägt entscheidend dazu bei, dass sich Mitarbeiter wohlfühlen und Teamgeist entwickeln.
Sie unterstützt das Image der Einrichtung positiv. Berufskleidung strahlt Fachkompetenz aus, sorgt für Hygiene und schützt vor Unfällen. Das sind die besten Voraussetzungen, um qualifizierte und liebevolle Pflege zu gewährleisten.
Wer sich zum Thema „Arbeitskleidung Pflege“ für private Kleidung entscheidet, sollte auf die genannten Mindestanforderungen des „Kleiderpapiers“ achten.
Fakt ist: Berufsmode ist genauso abwechslungsreich wie der Pflegealltag!
Berufskleidung in Form von Berufshosen, Kasacks, Schlupfkasacks (Herren- und Damenkasacks), Shirts, Poloshirts und Kittel aus Baumwolle gibt es in den unterschiedlichsten Farben und Ausführungen – von traditionell bis modern.
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